Das ist doch genau der Punkt, dass es nicht darauf ankommt, wie “schlimm” die Beleidigung ist, wenn es um den Schutzbereich der Meinungsfreiheit geht, sondern um die Differenz zwischen Auseinandersetzung und A-Priori-Ausschluss von der Auseinandersetzung. Natürlich kann man auch in der Auseinandersetzung härteste Beleidigungen aussprechen, aber das ist innerhalb des Schutzbereiches durch Abwägung zu lösen, während man sich durch A-Priori-Ausschluss selbst aus dem Schutzbereich herausschießt. Das ist dann die berühmte Schmähkritik.
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