@Dominic Schelling
“In welchen Bereichen/Themenfeldern fallen dann die Grundrechte für viele nach Ihrer Meinung unter den Tisch? Sind Sie konkret betroffen?”
Ich bin sowohl direkt als auch indirekt von Grundrechtsverletzungen betroffen. Das Persönliche würde hier aber den Rahmen sprengen und sind nicht mein Anlass. Die unmittelbaren Erfahrungen stellen aber für mich einen verlässlichen Erfahrungsschatz zum Thema dar. 3 nur kurz angerissene Beispiele zur Betroffenheit Vieler.
1. Sanktionen bei Hartz IV verletzen häufig oder sogar grundsätzlich die Würde der Betroffenen. Auch die Zahl der Gerichtsverfahren und Aufhebungen spricht dazu eine klare Sprache.
2. Der BGH griff mit Beschluss 3 ARs 20/16 vom 23. Februar 2017 durch Umformulierung und Umdeutung des im Wortlaut eindeutig verfassten Gesetzes (§ 17 Abs.2 PUAG) mit politischer Motivation in die Rechte der Legislative ein, statt das für verfassungswidrig gehaltene Gesetz dem BVerfG vorzulegen. Das wird von den BGH-Richtern als normal empfunden, stellt aber eine vollkommen unbegründete Selbstermächtigung dar, die unter dem Label Richterstaat schon historisch sehr belastet ist.
3. Rechtsbeugung wurde ebenfalls durch Richterrecht zu einem rein theoretischen Straftatbestand kastriert und z.B. dem Beratungsgeheimnis von Gerichtskammern und einer behaupteten Richterpflicht zur Amtshandlung (Mitwirkung am Beschluss) untergeordnet. Wenn der amtsseitige Vorwurf Jemanden trifft, dann einen in den eigenen Reihen unerwünschten Abweichler oder Exoten. Die Praxis zum Ablehnungsrecht bei Besorgnis der Befangenheit ist ebenfalls durch Richterpraxis zum Schauspiel der 3 Affen “nichts sehen, nichts hören, nichts sagen” verkommen.
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Von: Lutz Lippke
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